Notfallseelsorge

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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Synode: Präventionsgesetz

EKHN setzt Kampf gegen sexualisierte Gewalt fort

Angelika Schwarz/istockphoto.comGewalt ist für viele Frauen AlltagGewalt ist für viele Frauen Alltag

Ein neues Gesetz zur Gewaltprävention fasst nun in der EKHN in der Praxis längst umgesetze Maßnahmen kompakt an einer Stelle zusammen.

Die Kirchensynode hat ein neues Gewaltpräventions-Gesetz beschlossen, mit dem längst  in der Praxis umgesetze Maßnahmen nun kompakt zusammengefasst werden. So regelt es an einer Stelle Aufgabenstellungen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt. Dabei sind bisherige Regelungen, die an verscheiden Stellen im Regelwerk der Kirche auftauchten zusammengefasst und die vorhandenen regionalen und gesamtkirchlichen Aufgaben geschärft worden. Das Gewaltpräventions-Gesetz definiert klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen, Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht-, Vertrauens- und Abhängigkeiten. Gleichzeitig nimmt das Gesetz den laufenden EKD-Prozess auf und vereinheitlicht Begriffe.

Das Selbstverständnis der EKHN wird deutlich in der Präambel des neuen Gesetzes:

„Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt ist Aufgabe und Pflicht aller, die innerhalb der EKHN Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen tragen. Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung und Qualifizierung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Leitungsverantwortlichen auf allen Ebenen kirchlichen Lebens, um Grenzverletzungen zu verhindern. Intervention ahndet Verstöße gegen diese Grundhaltung und erkennt damit auch das Unrecht an. Aufarbeitung ermöglicht die Identifikation begünstigender Strukturen und die Ableitung und Umsetzung geeigneter präventiver Maßnahmen. Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur des achtsamen, respektvollen Miteinanders.“

Zum Gesetzesentwurf:  https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/46860.pdf 

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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