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Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Zusammenfassung der Synode

Erste Online-Synode im Zeichen der Zukunft beendet

EKHN/RahnErste digitale Synode: Blick ins Organisationszentrum im Frankfurter DominikanerklosterErste digitale Synode: Blick ins Organisationszentrum im Frankfurter Dominikanerkloster

Erstmals hat eine Kirchensynode online getagt. Hier im Schnelldurchlauf die wichtigsten Meldungen der Herbstsynode für die Öffentlichkeit noch einmal kompakt zusammengefasst.

Bildergalerie

Digitale Synode 2020 Digitale Synode Präses Ulrich Oelschläger Kirchenpräsident Volker Jung Alle Synodalen auf einen Blick Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent der EKHN Technik für die digitale Synode 2020 Digitale Synode 2020

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstagnachmittag ihre Herbsttagung beendet, die wegen der Corona-Pandemie erstmals komplett digital abgehalten wurde. Vom Organisationszentrum im Frankfurter Dominikanerkloster aus wurden die 140 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Gremiums unter der Leitung von Präses Ulrich Oelschläger per Videokonferenz miteinander verbunden. Die Sitzung wurde zudem online für alle ins Internet übertragen auf www.ekhn.de. Die Delegierten vertreten knapp 1,5 Millionen evangelische Mitglieder in über 1100 Gemeinden. Das Kirchengebiet reicht in etwa von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach im Süden. Rund ein Viertel des Einzugsbereichs von Hessen-Nassau gehört zwischen Bad-Marienberg und Worms auch zu Rheinland-Pfalz. 

Alle Entscheidungen hier auch im Detail: 
https://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/kirchensynode/berichte.html

Kirchen-Haushalt: Finanzen im Zeichen von Corona

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat auf ihrer Online-Tagung den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Er sieht Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 703 Millionen Euro (2020: 690  Millionen Euro) vor. Den größten Einzelposten bilden darin die Personalkosten mit über 320 Millionen Euro. Bedingt durch den knappen Haushaltsrahmen wird es bei den rund 1600 Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen- und Beamten keine Gehaltserhöhungen oder Corona-Sonderzulagen geben. Erwartet werden im kommenden Jahr rund 505 Millionen Euro Kirchensteuer (2020: 480 Millionen).

Zukunftsprojekt „ekhn2030“: Neuausrichtung der Tagungshäuser

Die Synode setzte auch die Arbeit an dem Zukunftsprozess „ekhn2030“ fort. Mit dem auf zwei Jahre angelegten Projekt will die hessen-nassauische Kirche tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen und knapper werdenden Ressourcen begegnen. Dabei werden nahezu alle kirchlichen Arbeitsbereiche auf den Prüfstand gestellt. Erste Entscheidungen: Die Nutzung der evangelischen Jugendbildungsstätten in Hohensolms bei Wetzlar und Höchst im Odenwald soll grundlegend verändert werden. Demnach soll für die Jugendburg geprüft werden, ob andere Partner für eine gemeinsame Trägerschaft gefunden werden können. Gelingt dies nicht, soll die Burg verkauft werden. Aus dem Kloster Höchst soll ein Zentrum kirchlichen, diakonischen und kirchennahen Engagements werden.

Frankfurter Bibelhaus: Weiter eine Chance für die Einrichtung

Die hessen-nassauische Kirche wird die Zuschüsse an das Bibelhaus-Erlebnismuseum in der bisherigen Höhe von über 600.000 Euro im Jahr bis Ende 2024 beibehalten. Sie stellte zugleich eine weitere Unterstützung von maximal 300.000 Euro ab 2025 in Aussicht. Voraussetzung aber ist, dass sich das Haus auf bibelpädagogische Arbeit konzentriert und ein finanziell tragfähiges Konzept vorlegt. Zunächst war eine Einstellung der Zahlungen in drei Jahren vorgesehen. Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hatte für die Kirchenleitung einen Kompromissvorschlag eingebracht, den Zeitraum bis 2024 zu einer finanziellen und konzeptionellen Neuausrichtung des Hauses zu nutzen.

Ökumenischer Kirchentag: Digital und dezentral auf dem Weg

Der Ökumenische Kirchentag wird voraussichtlich angesichts der Corona-Pandemie ein deutlich anderes Gesicht haben als zunächst geplant. Digitale und dezentrale Formate würden derzeit für die vom 12. bis 16. Mai 2021 geplante Veranstaltung in Frankfurt erarbeitet, sagte die Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentags, Julia Helmke, vor der Synode. Auf allen Ebenen werde nun „gründlich und ernsthaft, mit Kreativität und Mut, aber auch nüchtern, realistisch und mit Demut“ geprüft, was dies bedeutet und wie wir unter diesen Bedingungen neu und anders denken können“. Das Gesundheitsamt der Stadt hatte erhebliche Anfragen an das bisherige Veranstaltungskonzept gestellt.

Lieferkettengesetz: Hessen-Nassau stützt Initiative

Die EKHN wird sich der Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen anschließen. Das beschloss die Synode auf ihrer Online-Tagung. Demnach soll die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein „Lieferkettengesetz“ verabschieden. Ziel ist es, Unternehmen für ausbeuterische Praktiken im Ausland stärker zur Rechenschaft zu ziehen.

Erinnerung: „Mutige Schritte“ auf dem Weg zur Gleichberechtigung

Die Synode erinnerte auf ihrer Tagung auch an die Gleichstellung von Frauen und Männern vor 50 Jahren. Im Dezember 1970 verabschiedete die Synode ein Gesetz, das die völlige rechtliche Gleichberechtigung im Pfarrdienst herstellte. Diese Entscheidung gilt bis heute als Meilenstein in der Geschichte der EKHN und darüber hinaus. Die hessen-nassauische Kirche schrieb damit auch Rechtsgeschichte. Erstmals wurden in der Bundesrepublik beamtenrechtlich Frauen und Männer gleich behandelt. Zum Jubiläum erscheinen ein Bildband, eine Ausstellung und ein Videofilm. Mehr Informationen  auf der Sonderseite https://www.ekhn.de/ueber-uns/geschichte/50-jahre-gleichstellung.html .

Gedenken: Mit 100.000 Mark gegen den Rassismus

Im Oktober 1970 entschied die hessen-nassauische Synode, als erste evangelische Kirche in Deutschland, das Anti-Rassismus-Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) zu unterstützen. Sie beschloss, 100.000 Mark aus Kirchenmitteln dafür zur Verfügung zu stellen. In der Folge entspann sich eine beispiellose öffentliche Debatte darüber, wie stark sich Kirche in politischen Fragen zu Wort melden darf. An diesen historischen Entschluss vor 50 Jahren erinnerte der Präses der Synode, Ulrich Oelschläger. Kirche dürfe sich nicht auf das „diakonische Kurieren gesellschaftlicher Fehlleistungen beschränken“, sondern brauche auch eine „prophetische Stimme“, sagte er.

Propstwahlen: Matthias Schmidt im Amt bestätigt

Matthias Schmidt bleibt für weitere sechs Jahre Propst für Oberhessen. Die Synode wählte den 56 Jahre alten evangelischen Theologen mit großer Mehrheit zum zweiten Mal wieder. Schmidt ist seit 2010 Propst mit Sitz in Gießen. Er ist damit geistlicher Repräsentant der EKHN in der Region mit ihren rund 300.000 evangelischen Kirchenmitgliedern in fast 300 Gemeinden mit rund 250 Pfarrerinnen und Pfarrern.

Digitale Synode: Weitere Entscheidungen

Die erstmals digital stattfindende Kirchensynode traf eine Reihe weiterer Entscheidungen. So bleibt Christian M. Beck Leiter des Rechnungsprüfungsamts (RPA). Die Synode bestätigte den Diplom-Betriebswirt als obersten Kontrolleur der hessen-nassauischen Kirchenfinanzen.

Jutta Schild ist die neue Stellvertretende Vorsitzende des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes (KVVG). Die  Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Wiesbaden wurde in das Ehrenamt gewählt. Das kirchliche Gericht kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen.

Für Gemeinden gibt es zugleich eine erleichternde Nachricht vor den Kirchenvorstandswahlen: Die Synode bestätigte die Praxis, dass in der Corona-Pandemie Gemeindeversammlungen mit der Vorstellungen von Kandidierenden per Video weiter möglich sind.

Schließlich setzt die EKHN den Kampf gegen sexualisierte Gewalt fort. Ein Gesetz zur Gewaltprävention fasst nun in der Praxis längst umgesetzte Maßnahmen kompakt an einer Stelle zusammen.

Hintergrund zur Synode

Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Aktuell hat sie 140 Sitze. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit einem oder einer Präses. Gemäß Kirchenordnung sollen möglichst zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer.

Mehr Informationen im Internet unter www.ekhn.de/synode

 

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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