Notfallseelsorge

Unser Angebot

Die Notfallseelsorge wendet sich an alle Menschen und deren Angehörige in Krankheitssituationen, unabhängig von ihrer Lebens- & Glaubensorientierung. Außerdem begleitet sie auch das Klinikpersonal in Krisensituationen durch Gespräche oder rituelle Handlungen. Sie bewegt sich in einem interkulturellen und multireligiösen Raum, unterliegt der Schweigepflicht und ist nicht den Kliniken zur Auskunft verpflichtet! In den Kliniken gibt es in der Regel eine ökumenische Kooperation, vor allem mit der katholischen Kirche.

AngeboteÜbersicht

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

Menümobile menu

Synode

Kirchen-Haushalt im Zeichen der Coronakrise verabschiedet

EKHN/RahnKirche udn GeldKirche und Geld

Es ist ein Haushalt im Zeichen der Cornakrise, den die Synode am Freitag verabscheidete. Urspünglich vorgesehen Erhöhungen bei den Gehältern werden deshalb auch erst einmal ausgesetzt.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitagabend auf ihrer Online-Tagung den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Er sieht Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 703 Millionen Euro (2020: 690  Millionen Euro) vor. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind im neuen Etat über 337 Millionen Euro eingeplant. Rund 48 Millionen Euro an Eigenmitteln sind unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit über 320 Millionen Euro.

Keine Corona-Zulage für Pfarrerinnen und Pfarrer

Bedingt durch den knappen Haushaltsrahmen beschloss die Synode, bei den rund 1600 Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen- und Beamten der EKHN die Erhöhung der Bundesbesoldung um 1,4  Prozent ab dem 1. April kommenden Jahres auszusetzen. In der Regel folgt die EKHN den Vorgaben des Bundes bei der Besoldung. Eine Corona-Sonderzahlung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen- und Beamten wurde ebenfalls ausgeschlossen. Hier war der Eindruck, dass eine Sonderprämie im Umfeld der massiven wirtschaftlichen Einbrüche öffentlich kritisch wahrgenommen werden könnte. Zudem hätte sie den Haushalt mit fast einer halben Million Euro zusätzlich belastet.

Ab 2022 zurück zur Beamtenbesoldung des Bundes

Gleichzeitig hat die Kirchenleitung zugesagt, bei der Vergütung  der Gehälter zur Bundesbesoldung im Jahr 2022 zurückzukehren. Zuletzt hatte der  Bund seinen Mitarbeitenden einen Corona- Bonus in Aussicht gestellt. Im Vorfeld hatte schon die Arbeitsrechtliche Kommission entschieden, auf Entgelterhöhungen für Angestellte in der EKHN zu verzichten. Angestellte der EKHN hatten aber die Zusage für eine Sonderzahlung erhalten, die je nach Gehalt  einmalig zwischen 300 und 600 Euro betragen wird.

Kirchensteuer-Ansatz musste korrigiert werden

Der Haushaltsplan 2021 gilt als Etat im Zeichen der Coronakrise. Für 2021 hatten sich nach Angaben des Leiters der Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler „Kirchenleitung und Finanzausschuss darauf verständigt, die ursprüngliche Prognose für die Kirchensteuereinnahmen um 25 Millionen Euro abzusenken und somit als Planzahl 505 Millionen Euro Kirchensteuern für die Planungen zugrunde zu legen.

Zukunftsprozess "ekhn2030" hat herausragende Bedeutung 

Bei der Einbringung bezeichnete Heinz Thomas Striegler den Etat 2021 als „Haushalt mit Augenmaß, der vor einer Entscheidung über die künftigen Prioritäten in unserer Kirche keine Vorentscheidungen abverlangt“. So sei der vorliegende Haushaltsentwurf „noch ein gutes Stück entfernt von einer soliden Haushaltsstruktur beschreibt aber das in diesen besonderen Zeiten Machbare. Mit Blick auf die mittelfristige Ergebnisplanung bis 2024, blieben weiter deutliche „Einsparnotwendigkeiten“. Ziel müsse es sein, „für das Jahr 2030 ein unbereinigtes Bilanzergebnis von gleich oder größer Null zu erreichen“. Striegler: „Um zu einer soliden Haushaltspolitik zurück zu kehren, sind daher massive Aufwandsreduktionen notwendig“. Deshalb komme dem angelaufenen Zukunftsprozess „ekhn2030“ im Sinne einer Neuausrichtung der EKHN „herausragende Bedeutung“ zu. 

Der komplette Haushalt Online als pdf: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/46915.pdf 

 

Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top